Durch die Erweiterung des § 146 der Abgabenordnung (AO) im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) um Absatz 2b ist ab 1.1.2009 die Festsetzung von Verzögerungsgeldern von 2.500 Euro bis 250.000 Euro möglich, wenn ein Steuerpflichtiger der Aufforderung zur Einräumung des Datenzugriffs innerhalb einer angemessenen Frist und der Bereitstellung angeforderter Unterlagen nicht nachkommt. In Verbindung mit den Paragraphen § 162 Abs. 2 S. 2 , 328 Abs. 1 S. 1, § 329 und § 332 AO wurden die Möglichkeiten der Finanzverwaltungen zur Durchsetzung der GDPdU geschärft. (CaM)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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In zahlreichen Foren werden inzwischen heftige Diskussionen darüber geführt, was alles mit der Pönale belegt werden darf: Trifft dies schon das Fehlen einer Verfahrensdokumentation? Gilt es für Verweigerung von Z1 wenn doch Z2 und Z3 vorhanden sind? Kann man in einer Prüfung beliebig oft nacheinander mit steigenden Pönalsätzen belegt werden? Wie sieht es mit der Gleichbehandlung aus – geht es beim Bäcker um die Ecke als Mindestsatz mit 2500 € los und bei einem Großkonzern gleich mit 250.000 €? Ist dies additiv zur Schätzung, kommt vielleicht noch was nach GAUFZ drauf? … und wie weit ist das zweite Bein eines Geschäftsführers heute vom Gefängnis entfernt, wenn man denn nicht zahlt? Die Diskussion wird sich fortsetzen und auch noch verstärken wenn erst die neue GobIT, der lang erwartete Nachfolger der GoBS, im Mai dieses Jahres das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Leichte Widersprüche, die sich zwischen GoBS und GDPdU ergeben hatten, werden darin aufgelöst sein. Compliance-Anforderungen und die Konsequenzen der Nicht-Einhaltung rechtlicher Vorgaben werden angesichts der Skandale der letzten Zeit an Gewicht gewinnen und so wird uns auch das liebgewonnene Thema GDPdU wieder in zahlreichen Vorträgen, Artikeln und Foren begleiten – und vielleicht gibt es auch nach der Veröffentlichung der GoBIT ein neues FaQ zu den GDPdU. Eigentlich warten alle ja nur darauf, dass endlich mal ein großes Unternehmen publikumswirksam mit Strafen und hohen Steuernachzahlungen belegt wird, damit wirklich der Letzte in Deutschland begreift, dass man um die GDPdU nicht herumkommt.
Siehe hierzu den ausführlichen Beitrag von Groß/Georgius, PSP, in diesem Newsletter. (Kff)