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FileNET präsentiert Lösungen unter Acenza
Bad Homburg - Im Mittelpunkt des diesjährigen DMS Expo-Auftritts von FileNET ( http://www.filenet.de ; DMS-EXPO Halle 3, Stand 3211) steht produktseitig die Anwendungs-entwicklungsplattform Acenza. Aufbauend auf der FileNET PANAGON-Produktfamilie für eProcess- und Enterprise Content-Management stellt Acenza eine Appikationsschicht für die Entwicklung von webbasierten Lösungen zur dokumenten-orientierten Sachbearbeitung bereit. Acenza bietet hierfür wiederverwendbare Business Objekte - zum Beispiel Objekte für Vorgangsakten, Termine, Aufgaben usw. - sowie konfigurierbare Business Rules an. Außerdem präsentiert FileNET Lösungen zum Enterprise Content Management (ECM). Am Beispiel eines Reklamationsverfahrens wird demonstriert, wie eProcess-basierte ECM-Lösun-gen heute über das Web besseren Kundenservice ermöglichen können.  (AM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Mit Acenza stellt FileNET auf der DMS Expo nichts neues vor, da diese Lösung auch schon auf der CeBIT präsentiert worden ist (zuletzt behandelt im Newsletter 20010809Newsletter 20010809). Neu sind die auf dieser Plattform aufbauenden Praxisbeispiele, die wiederum lediglich ein Customizing der Basislösung darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt seitens FileNET wird das Thema Änderung der Abgabenordnung bzw. die GDPdU sein (zuletzt behandelt im Newsletter 20010809). FileNET hat sich nämlich ihre auf Panagon aufbauenden Produkte von Ernst&Young zertifizieren lassen. Die Wirtschaftsprüfer kommen dabei zu dem Schluß, daß die zertifizierten Produkte bei ordnungsgemäßem Einsatz und Betrieb den ab dem 1. Januar 2002 bestehenden Ansprüchen gerecht werden. Doch auch diese Aussage muß genauer betrachtet werden. Zum einen kommen auf die Anwender neue Anforderungen bezüglich der Berechtigungssysteme zu, die nicht in den Gesetzesänderungen beschrieben sind, sondern sich nur implizit aus diesen ergeben. Zum anderen wird in der GDPdU als eine Möglichkeit des Datenzugriffs seitens der Prüfer die Aushändigung der Unterlagen auf selbstbeschreibenden Medien beschrieben. Zumindest dieser Punkt muß bei FileNET angezweifelt werden. Zusätzlich bleibt noch abzuwarten, ob sich im Rahmen dieser Vorschriften noch weitere Änderungen ergeben werden. Wesentliche Kritikpunkte sind nämlich zur Zeit die Aufbewahrung der relevanten Informationen in einem maschinenauswertbarem Format, welches nicht weiter definiert ist, sowie die unklare Definition, welche Informationen für eine Außenprüfung seitens des Finanzamts tatsächlich relevant sind.   (FvB)
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