20070309 \  Normen & Standards \  eGK elektronische Gesundheitskarte
eGK elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte soll in Deutschland zukünftig die Krankenversicherungskarte ersetzen, um die Datenübermittlung zwischen Patienten und medizinischen Dienstleistern kostengünstiger, schneller und einfacher zu gestalten. Ursprünglich sollte die eGK am 1. Januar 2006 für die Krankenversicherten eingeführt werden, dieser Termin konnte aber nicht eingehalten werden. Auf Grund technischer und organisatorischer Mängel wurde die Testphase, die für 2007 geplant war, in einigen Ärztekammern gestoppt.
Die Gesetze sahen ursprünglich vor, dass die Karte neben einem Foto des Versicherten auch Angaben für die elektronische Übermittlung ärztlicher Verordnungen enthält. Diese Vorgaben konnten bisher auf Grund von technischen und/oder organisatorischen Problemen nicht komplett umgesetzt werden.
Die eGK soll strukturell in zwei Teile gegliedert werden:
   
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Administrativer Pflichtteil
   
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Freiwilliger medizinischer Teil
Im administrativen Teil werden Daten wie z.B. Geburtsdatum, Krankenkasse oder Adresse gespeichert. Änderungen lassen sich direkt auf die Karte schreiben, was zu Kosteneinsparungen führen soll. In diesem Teil soll weiterhin das eRezept gespeichert werden, bzw. bei umfangreichen Verschreibungen ein Hinweis auf einen zentralen Lagerort. Alle vertraulichen Angaben werden verschlüsselt abgelegt und können nur nach Eingabe einer PIN bzw. in Arztpraxen gelesen werden.
Der freiwillige medizinische Teil enthält direkt auf der Karte Angaben zur Notfallversorgung und eine Dokumentation der eingenommenen Medikamente. Weitere Angaben, wie z.B. die elektronische Krankenakte, werden auf einem zentralen Server gespeichert und lassen sich von dort über eine gesicherte Verbindung abrufen. (SMe)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Die Gesundsheitskarte wurde schon lange erwartet. Besonders die Anbieter elektronischer Signaturen erhoffen sich durch eine weit verbreitete Karte Auftrieb und das Durchbrechen des „Henne-Ei“-Zyklus. Eines ist klar, die Karte zieht gewaltige Investitionen gerade im Dokumentenmanagement-Bereich nach sich. Betroffen sind Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, zukünftig auch Versicherungen und andere Hilfsdienste. Die Kartendaten wollen verarbeitet und gespeichert werden. Damit kommen auch Protokollierungs-, Dokumentations-, Datenschutz- und Archivierungsanforderungen für die Kartendaten hoch. Dies greift bis in die elektronische Patientenakte (ePA) und die Langzeitarchivierung über Jahrzehnte hinein. Die notwendigen Investitionen und Umstellungen lassen die Erwartungen an Kosteneinsparungen in eine ferne Zukunft rücken. Auch die Diskussion um den „gläsernen Patienten“ wird noch für die eine oder andere Anforderung bei der Verwaltung und Nutzung der Daten führen, was das Management der Informationen sicher nicht einfacher machen wird. In den USA haben gesetzliche Vorgaben wie HIPAA erheblich den Markt für Dokumenten-Technologien angeheizt – für Deutschland erhofft sich die Software- und Systembranche einen ähnlichen Effekt. (Kff)
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